Chirurgie
Anästhesiologie &
Akupunktur
Physiotherapie
Verschiedenes
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In der Regel kleine und mittelgroße Eingriffe, typische
Beispiele finden Sie unter
Spektrum - Wann kann der Chirurg Ihnen Helfen. Durch die Fortschritte
in der Medizin sowohl bei der Operationsdurchführung (z. B. Bauchhöhlen- und
Gelenkspiegelungen), als auch bei den Narkosen und Betäubungsverfahren nimmt der
Umfang der ambulanten Operationen stetig zu. Auch steigende Kosten des
Gesundheitswesens (Krankenhausbehandlung ca. 10-mal teurer als ambulante
Operation) sowie weitere Vorteile der ambulanten Behandlung (persönliches
Arzt-Patienten-Verhältnis, Verwirrtheit von älteren Patienten außerhalb der
häuslichen Umgebung, allein erziehende Elternteile, Selbstständige etc.) lassen
die Zahl der ambulanten Eingriffe steigen. [Seitenanfang]
Grundsätzlich kann vom Kleinkindalter bis ins hohe Alter
ambulant operiert werden. Patienten mit schweren Allgemeinerkrankungen kommen
allerdings nicht in Frage. Begleitende Erkrankungen wie Blutzuckerkrankheit
hoher Blutdruck, Schilddrüsenerkrankungen, Herz-/Kreislauferkrankungen etc.
stellen kein Hindernis dar, müssen aber gut behandelt oder eingestellt sein. [Seitenanfang]
Bei jedem geplanten ambulanten Eingriff vorher ausführliche
Aufklärung des Arztes über die Operation, Risiken, Alternativen und die
Nachbehandlung. Bei Operationen in Regional-Anästhesie oder Vollnarkose
Voruntersuchung beim Hausarzt mit aktuellen Laborwerten und EKG, ggf. weiteren
Zusatzuntersuchungen. Behandlung von begleitenden Erkrankungen, z. B.
Auskurieren einer grippalen Erkältung. Bei Einnahme durchblutungsfördernder oder
gerinnungshemmender Mittel Medikamentenpause oder -Umstellung vor der Operation.
Zur Operation muss der/die Patient/-in ca. 6 Stunden vorher nüchtern sein, darf
also nicht gegessen (auch kein Bonbon, kein Kaugummi, Medikamente je nach
Anfrage beim Narkosearzt), getrunken (auch kein Schluck Wasser beim Zähneputzen)
oder geraucht haben. [Seitenanfang]
Die Behandlung umfasst nicht nur den eigentlichen ambulanten
Eingriff, der/die Patientin muss auch nach Hause gelangen, zu Hause versorgt
sein und die weitere Behandlung durchführen können. Er/Sie soll daher nicht
allein stehend sein, für die erste Nacht ist unbedingt eine Begleitperson
erforderlich. Der Arzt soll auch nachts telefonisch erreichbar sein, ggfs. keine
langen Wege für einen Hausbesuch benötigen. Der Heimtransport sollte vorher
geplant sein. In der Regel ist wenigstens eine Nachuntersuchung beim Operateur
erforderlich. [Seitenanfang]
Der/Die Patient/-in darf erst nach Hause, wenn die
Kreislauffunktionen stabil sind und keine akute Blutungsgefahr vorliegt. Gegen
Schmerzen werden Schmerzmedikamente mitgegeben. Im Notfall sind Operateur und
Narkosearzt rund um die Uhr zu erreichen und führen Hausbesuche durch. [Seitenanfang]
Bei jedem Eingriff können Komplikationen wie Wundentzündungen,
Vereiterungen, Störungen der Wundheilung, überschießende Narbenbildung oder
Reizzustände mit Schmerzen und Weichteilschwellungen auftreten. Bei Eingriffen
an den Händen oder Füßen oder in der Nähe von Gefäßen/Nerven/Sehnen ist immer
eine Verletzung dieser Strukturen möglich. Nervenschäden können sich noch nach
Wochen spontan bessern. [Seitenanfang]
Beinvenenthrombose: Auch bei ambulanten Operationen können
Thrombosen, also Blutgerinnsel in den Beinvenen auftreten. Diese können die
Blutbahnen verstopfen und in die Lunge verschleppt werden. Übergewicht,
Krampfaderleiden, frühere Thrombosen, Rauchen, Gipsbehandlung sowie die Einnahme
von Hormonmedikamenten (Pille) erhöhen das Thromboserisiko. Neben allgemeinen
Maßnahmen wie kurzer Operationsdauer, frühzeitiger Bewegung und Vollbelastung
der Beine muss eine Vorbeugung mit Heparinspritzen durchgeführt werden. Diese
beugen einer Gerinnselbildung vor und werden 1 x täglich für die Dauer der
Immobilisation (mehr wie die Hälfte des Tages nicht auf den Beinen) genommen.
Nach Anleitung kann sich der Patient die Fertigspritzen selbst oder von
Angehörigen spritzen lassen. Sudeck'sche Erkrankung: Diese tritt typischerweise
nach Speichenbrüchen an der Hand, aber auch nach Operationen am Arm oder Bein
auf. Es handelt sich um eine Störung des Nervengleichgewichtes, die zu
entzündlichen Schwellungen der Weichteile mit Hitzegefühl und Schmerzen führt.
Zur Vorbeugung sollen Schmerzen möglichst behandelt werden, in Ruhe ist der
operierte Arm oder das operierte Bein möglichst in Herzhöhe hochzulegen, ggf.
mit Kühlelementen zu kühlen. Zur Behandlung muss möglichst frühzeitig vom Arzt
die Diagnose gestellt werden. [Seitenanfang]
Ambulante Operationen werden im gleichen Maß wie Operationen im
Krankenhaus von der Krankenkasse übernommen. Zur häuslichen Versorgung kann der
Arzt einen Antrag auf häusliche Hilfe stellen, in dem Zeitdauer und Umfang, ggf.
mit Angabe besonderer Aufgaben, angegeben werden. [Seitenanfang]
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