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Ambulante Operationen

Welche Operation kann ambulant durchgeführt werden?

Wer kommt als Patient/ -in in Frage?

Allgemeine Vorbereitungen

Nach der ambulanten Operation

Was tun, wenn zu Hause Probleme auftreten?

Allgemeine Komplikationen

Spezielle Komplikationen

Was bezahlt die Krankenkasse?

 

Welche Operation kann ambulant durchgeführt werden?

In der Regel kleine und mittelgroße Eingriffe, typische Beispiele finden Sie unter Spektrum - Wann kann der Chirurg Ihnen Helfen. Durch die Fortschritte in der Medizin sowohl bei der Operationsdurchführung (z. B. Bauchhöhlen- und Gelenkspiegelungen), als auch bei den Narkosen und Betäubungsverfahren nimmt der Umfang der ambulanten Operationen stetig zu. Auch steigende Kosten des Gesundheitswesens (Krankenhausbehandlung ca. 10-mal teurer als ambulante Operation) sowie weitere Vorteile der ambulanten Behandlung (persönliches Arzt-Patienten-Verhältnis, Verwirrtheit von älteren Patienten außerhalb der häuslichen Umgebung, allein erziehende Elternteile, Selbstständige etc.) lassen die Zahl der ambulanten Eingriffe steigen. [Seitenanfang]

Wer kommt als Patient/ -in in Frage?

Grundsätzlich kann vom Kleinkindalter bis ins hohe Alter ambulant operiert werden. Patienten mit schweren Allgemeinerkrankungen kommen allerdings nicht in Frage. Begleitende Erkrankungen wie Blutzuckerkrankheit hoher Blutdruck, Schilddrüsenerkrankungen, Herz-/Kreislauferkrankungen etc. stellen kein Hindernis dar, müssen aber gut behandelt oder eingestellt sein. [Seitenanfang]

Allgemeine Vorbereitungen

Bei jedem geplanten ambulanten Eingriff vorher ausführliche Aufklärung des Arztes über die Operation, Risiken, Alternativen und die Nachbehandlung. Bei Operationen in Regional-Anästhesie oder Vollnarkose Voruntersuchung beim Hausarzt mit aktuellen Laborwerten und EKG, ggf. weiteren Zusatzuntersuchungen. Behandlung von begleitenden Erkrankungen, z. B. Auskurieren einer grippalen Erkältung. Bei Einnahme durchblutungsfördernder oder gerinnungshemmender Mittel Medikamentenpause oder -Umstellung vor der Operation. Zur Operation muss der/die Patient/-in ca. 6 Stunden vorher nüchtern sein, darf also nicht gegessen (auch kein Bonbon, kein Kaugummi, Medikamente je nach Anfrage beim Narkosearzt), getrunken (auch kein Schluck Wasser beim Zähneputzen) oder geraucht haben. [Seitenanfang]

Nach der ambulanten Operation

Die Behandlung umfasst nicht nur den eigentlichen ambulanten Eingriff, der/die Patientin muss auch nach Hause gelangen, zu Hause versorgt sein und die weitere Behandlung durchführen können. Er/Sie soll daher nicht allein stehend sein, für die erste Nacht ist unbedingt eine Begleitperson erforderlich. Der Arzt soll auch nachts telefonisch erreichbar sein, ggfs. keine langen Wege für einen Hausbesuch benötigen. Der Heimtransport sollte vorher geplant sein. In der Regel ist wenigstens eine Nachuntersuchung beim Operateur erforderlich. [Seitenanfang]

Was tun, wenn zu Hause Probleme auftreten?

Der/Die Patient/-in darf erst nach Hause, wenn die Kreislauffunktionen stabil sind und keine akute Blutungsgefahr vorliegt. Gegen Schmerzen werden Schmerzmedikamente mitgegeben. Im Notfall sind Operateur und Narkosearzt rund um die Uhr zu erreichen und führen Hausbesuche durch. [Seitenanfang]

Allgemeine Komplikationen

Bei jedem Eingriff können Komplikationen wie Wundentzündungen, Vereiterungen, Störungen der Wundheilung, überschießende Narbenbildung oder Reizzustände mit Schmerzen und Weichteilschwellungen auftreten. Bei Eingriffen an den Händen oder Füßen oder in der Nähe von Gefäßen/Nerven/Sehnen ist immer eine Verletzung dieser Strukturen möglich. Nervenschäden können sich noch nach Wochen spontan bessern. [Seitenanfang]

Spezielle Komplikationen

Beinvenenthrombose: Auch bei ambulanten Operationen können Thrombosen, also Blutgerinnsel in den Beinvenen auftreten. Diese können die Blutbahnen verstopfen und in die Lunge verschleppt werden. Übergewicht, Krampfaderleiden, frühere Thrombosen, Rauchen, Gipsbehandlung sowie die Einnahme von Hormonmedikamenten (Pille) erhöhen das Thromboserisiko. Neben allgemeinen Maßnahmen wie kurzer Operationsdauer, frühzeitiger Bewegung und Vollbelastung der Beine muss eine Vorbeugung mit Heparinspritzen durchgeführt werden. Diese beugen einer Gerinnselbildung vor und werden 1 x täglich für die Dauer der Immobilisation (mehr wie die Hälfte des Tages nicht auf den Beinen) genommen. Nach Anleitung kann sich der Patient die Fertigspritzen selbst oder von Angehörigen spritzen lassen. Sudeck'sche Erkrankung: Diese tritt typischerweise nach Speichenbrüchen an der Hand, aber auch nach Operationen am Arm oder Bein auf. Es handelt sich um eine Störung des Nervengleichgewichtes, die zu entzündlichen Schwellungen der Weichteile mit Hitzegefühl und Schmerzen führt. Zur Vorbeugung sollen Schmerzen möglichst behandelt werden, in Ruhe ist der operierte Arm oder das operierte Bein möglichst in Herzhöhe hochzulegen, ggf. mit Kühlelementen zu kühlen. Zur Behandlung muss möglichst frühzeitig vom Arzt die Diagnose gestellt werden. [Seitenanfang]

Was bezahlt die Krankenkasse?

Ambulante Operationen werden im gleichen Maß wie Operationen im Krankenhaus von der Krankenkasse übernommen. Zur häuslichen Versorgung kann der Arzt einen Antrag auf häusliche Hilfe stellen, in dem Zeitdauer und Umfang, ggf. mit Angabe besonderer Aufgaben, angegeben werden. [Seitenanfang]